Freispruch gegen Lehrer noch nicht rechtskräftig

Sexualstrafrecht / Vergewaltigung / Freispruch / Revision

Nachdem das Landgericht Kassel letzte Woche einen Lehrer nachträglich freigesprochen hatte, hat die Nebenklägerin nun wie angekündigt gegen dieses Urteil die Revision eingelegt.

Der Mann war wegen dem Vorwurf der versuchten Vergewaltigung zu einer 5-jährigen Haftstrafe verurteilt worden, die er auch vollständig verbüßte. Der Prozess wurde neu aufgerollt und endete jetzt mit einem Freispruch, da das Opfer sich nach Auffassung des Gerichts zu sehr in Lügen verstrickte.

Ob der Freispruch rechtskräftig wird, stellt sich erst in einiger Zeit heraus. Zwar muss die Revision binnen einer Woche nach Verkündung des Urteils eingelegt werden, § 341 I StPO. Allerdings kann eine Begründung später nachgeholt werden, § 345 I 2 StPO.
( Quelle: Frankfurter Allgemeine online vom 10. Juli 2011 )