Freispruch für „Stinkefinger“

Strafverteidigung / Radarfalle / Strafrecht / Beleidigung / Freispruch

Mittlerweile ist es normal, dass die Standorte von Radarfallen im Radio genannt werden und Autofahrer sich darauf einstellen können. Sie können nicht nur das Tempo drosseln, sondern auch ihre Wut über die „Blitzer“ los werden.
So einen Fall verhandelt das Amtsgericht Kiel. Dem Fahrer wird Beleidigung vorgeworfen.
Er soll mit überhöhter Geschwindigkeit durch ein Wohngebiet gefahren sein und dass sogar trotz des gegen ihn verhängten Fahrverbots. Damit raste der Mann direkt in den „Blitzer“ und wurde dabei von Mitarbeitern des Ordnungsamts beobachtet. Als der Angeklagte die Radarfalle sah, hob er den Mittelfinger und die Kamera am Straßenrand löste aus. Die Mitarbeiter waren sicher, ein gutes Beweisphoto geschossen zu haben. Doch im Prozess sah es anders aus.
Die Richterin erkannte zwar eine deutliche Ähnlichkeit, musste aber anmerken, dass die entscheidende Mundpartie vom Scheibenwischer verdeckt sei.

Der Angeklagte berief sich darauf, dass das Fahrzeug von seinem Bruder gefahren wurde. Dies konnte niemand widerlegen. Aus mangel an Beweisen endete das Verfahren mit einem Freispruch.
( Quelle: Kieler Nachrichten online vom 26.08.2011 )