Freispruch für Polizisten wegen Verdachts der Körperverletzung gegen einen Kollegen

Während einer 1. Mai-Demonstration sollen zwei Polizisten einen Kollegen in Zivil körperlich misshandelt haben. Wegen Körperverletzung im Amt standen die beiden Angeklagten jetzt vor dem Berliner Amtsgericht. Der 25-jährige Zivilbeamte soll von seinen Kollegen grundlos ins Gesicht geschlagen und mit Reizgas besprüht worden sein.
Nach Angaben des Geschädigten gab es keine Krawalle zu dem Zeitpunkt. Er hätte auch niemanden provoziert gehabt. Wer genau ihn jedoch angegriffen hatte, das konnte er vor Gericht nicht mehr aussagen. Andere Polizisten sagten aus, dass sie vom Vorfall nichts mitbekommen hätten.
Lediglich zwei Beamte hatten den Angriff beobachtet. Sie konnten jedoch nur aussagen, dass es jemand aus dieser Einheit gewesen sei. Identifizieren konnten auch diese die Täter nicht. Aus diesem Grund wurden die Angeklagten im Alter von 30- und 32-Jahren, die sich mit Schweigen verteidigten, freigesprochen.