Freispruch für Handwerker nach angeblicher Drohung

Ein Handwerker soll einer Kundin damit gedroht haben, ihr das Nasenbein zu brechen, sollte sie die Rechnung nicht bezahlen. Der 47-jährige Elektriker hatte zuvor mehrere Steckdosen in der Wohnung der Frau installiert. Der Angeklagte räumte zwar ein, dass er die Frau verbal anging, jedoch bestreitet er die Drohungen.

Die 24-jährige Kundin gab zu, dass sie den Handwerker nicht bezahlen wollte. Da es der Schwiegersohn des Hausverwalters war, dachte sie, dass er dies umsonst machen würde. Der Richter glaubte diese Geschichte nicht und fragte nach, warum sie dem Handwerker eine Geldübergabe per SMS ankündigte, wenn sie doch glaubte, er würde ohne Gegenleistung arbeiten. Nach weiteren Rechtfertigungsversuchen hatte der Richter genug gehört.
Der Richter sprach den Angeklagten anschließend frei. Damit ist juristisch jedoch noch nicht Schluss. Der Angeklagte hat nun wiederum die junge Frau wegen Vortäuschen einer Straftat, Betruges und Verleumdung angezeigt.