Freispruch für Eltern nach Anzeige durch das eigene Kind

Eine 18-Jährige aus Gelsenkirchen warf ihren Eltern vor, dass sie von ihnen geschlagen und bedroht wurde. Den Eltern soll der Lebensstil des Mädchens missfallen haben. Vor dem Landgericht Essen sprach die Anklage von mehreren Körperverletzungen zwischen Sommer 2011 und Januar 2012.
Die Eltern sollen die Freizeit der damals noch jugendlichen überwacht und den Handygebrauch eingeschränkt haben. Ebenfalls waren sie auch nicht mit dem Freund des Mädchens einverstanden. Als der Konflikt in der Familie weiter eskalierte, zeigte die Tochter ihre Eltern bei der Polizei an.
Bereits vor dem Amtsgericht kündigte die Anzeigeerstatterin ihr zukünftiges Schweigen an und wollte keine weitere Aussage mehr tätigen. Nachdem das Amtsgericht deswegen das Verfahren nicht eröffnet hatte, legte die Staatsanwaltschaft Beschwerde ein. Das Landgericht zog das Verfahren an sich und bestellte der Frau eine Anwältin.

Aber auch vor dem Landgericht sagte die Tochter nicht aus. Die beiden angeklagten Eltern schwiegen zum Vorwurf. Somit endete das Verfahren mit einem Freispruch für die Angeklagten.