Freispruch für Angeklagten nach angeblicher Kindsvergiftung

Dem Angeklagten wurde vorgeworfen, dass er den damals 13-jährigen Sohn seiner früheren Lebensgefährtin mit Tabletten vergiftet haben soll. Da die Aussagen des Sohns und der Mutter aber zu widersprüchlich waren, forderte am Ende der Hauptverhandlung sowohl die Strafverteidigung als auch die Staatsanwaltschaft einen Freispruch.

Obwohl ein psychiatrischer Gutachter den Angeklagten für gefährlich hält und eine dauerhafte Unterbringung in einer Klinik empfiehlt, sprach die große Strafkammer am Lübecker Landgericht den Angeklagten frei. Die Beweise würden für eine Verurteilung nicht ausreichen lautete die Aussage. Der Angeklagte selbst schwieg an den vier Verhandlungstagen.
Es konnte nicht nachgewiesen werden, dass er dem Jungen tatsächlich schwere Medikamente, die für den Angeklagten selbst bestimmt waren, gegeben hatte. Es käme auch in Frage, dass der Junge selbst die Medikamente nahm oder sie von der Mutter bekam.