Freispruch „dank Kapuzen“

Strafverteidigung / Diebstahl / Unterschlagung / Strafrecht

Vor dem Amtsgericht Borken mussten sich zwei Angeklagte wegen dem Vorwurf des Diebstahls und der Unterschlagung verantworten.
Im Prozess sagte ein mutmaßlicher Mittäter aus, die beiden hätten nachts in ein Gartenhaus einbrechen wollen, wurden aber vom Hausbesitzer entdeckt. Dieser hatte nach einer Diebstahlsserie eine Videoanlage installiert und bemerkte die Tat.
Laut Anklage flüchteten die beiden Angeklagten erfolgreich, der Mittäter – der die beiden im Prozess belastete – wurde jedoch gestellt. Dieser sei bereits bekannt und offensichtlich mit den beiden Angeklagten verfeindet.
Auch die beiden Angeklagten seien gerichtsbekannt und einschlägig vorbestraft.

Dennoch endete der Prozess mit einem Freispruch. Da die Täter bei der Tat Kapuzen trugen, konnte trotz des Videos aus der Anlage des Geschädigten nicht eindeutig geklärt werden, ob die Angeklagten die Täter auf dem Video sind.
( Quelle: Bocholter-Borkener Volksblatt online vom 01.09.2011 )