Freispruch: 61-Jähriger vom Vorwurf der Vergewaltigung freigesprochen

Ein 61-jähriger Mann war vor dem Landgericht Kleve wegen Vergewaltigung angeklagt worden. Der Mann soll eine geistig Behinderte 38-Jährige auf einem Klinikgelände angesprochen und in ein leerstehendes Haus geführt haben. Dort sollte es zu sexuellen Handlungen, auch unter Gewaltanwendung, gekommen sein. Bei einem weiteren Mal, soll er der Frau für sexuelle Handlungen 20 Euro geboten haben.

In der Hauptverhandlung stellte sich jedoch heraus, dass nicht mit Sicherheit festgestellt werden konnte, was genau passiert sei. Der Richter führt aus, dass es zwar Anhaltspunkte dafür gäbe, dass es zu sexuellen Handlungen kam, jedoch sei nicht deutlich genug, dass dies auch gegen den Willen der Frau geschah.
Aus diesem Grund folgte der Richter den Forderungen von Strafverteidigung und Staatsanwaltschaft, die jeweils auf Freispruch plädierten.

( Quelle: RP Online, 21.08.2012 )