Freiheitsstrafe: Spielsucht als Tatmotiv

Das Amtsgericht Osnabrück hat einen 24-Jährigen wegen Betrugs, Diebstahl und Unterschlagung zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und zehn Monaten verurteilt.
Nach den Feststellungen des Gerichts hatte der Angeklagte seiner ehemaligen Freundin in der Beziehung insgesamt 15000 Euro aus der Tasche gezogen, wobei die Frau sogar einen Kredit aufnahm. Nach drei Monaten verschwand der Mann. Im Prozess stellte sich heraus, dass der Mann fast das gesamte Geld in Spielhallen brachte. Das Opfer zeigte ihren vorbestraften Ex-Freund dann an.

( Quelle: Osnabrücker Zeitung online vom 23.02.2012 )