Freiheitsstrafe für „Meister“

Körperverletzung / Schuldfähigkeit / Alkohol / Strafverteidiger / Freispruch

Vor dem Schwurgericht Bonn musste sich ein 22-jähriger Paketfahrer verantworten. Ihm wurde vorgeworfen in der Silvesternacht einen fremden Mann ohne Vorwarnung von hinten angegriffen zu haben. Dabei soll der mit 2,4 Promille alkoholisierte Angeklagte den 44-jährigen Lehrer geschlagen und getreten haben. Außerdem soll er ihm mit dem Tod gedroht haben, sofern er ihm nicht bestätige, er sei Gott oder „ein Meister“.
Die Tat wurde von einer 16-jährigen Schülerin aus dem Fenster beobachtet. Der Angeklagte kann sich angeblich nicht mehr an das Geschehen erinnern.

Das Gericht beauftragte einen Sachverständige mit der Erstellung eines psychiatrischen Gutachtens, welches dem Mann eine eingeschränkte Steuerungsfähigkeit zur Tatzeit, begründet durch den Alkoholkonsum attestierte. Die Schuldunfähigkeit könne nicht ausgeschlossen werden. Aus diesem Grund forderte der Strafverteidiger des Mannes einen Freispruch.

Das Gericht hat nun entscheiden, dass der Angeklagte zur Tatzeit schuldfähig war. Er sei lediglich aggressiv gewesen und
wollte seinen Frust abreagieren. Damit schlossen sich die Richter dem Plädoyer der Staatsanwaltschaft an, obwohl diese eine Freiheitsstrafe von fünf Jahren und zehn Monaten forderte.
Das Gericht verurteile den Mann wegen versuchten Mordes und gefährlicher Körperverletzung zu dreieinhalb Jahren Freiheitsstrafe. Zudem muss er dem Opfer ein Schmerzensgeld zahlen und alle zukünftigen Kosten für Operationen oder Ähnliches übernehmen.
( Quelle: Kölnische Rundschau online vom 02.09.2011 )