Freiheitsberaubung und Geiselnahme: Urteil in Hamburg

Vor dem Landgericht Hamburg musste sich ein 30-jähriger Mann verantworten. Ihm wurde vorgeworfen eine junge Frau in seiner Wohnung gefangen gehalten zu haben. Angeklagt wurde er wegen Freiheitsberaubung, versuchter Geiselnahme und Verstöße gegen die Waffen-, Sprengstoff- und Kriegswaffenkontrollgesetz, weil die Polizei bei einer Hausdurchsuchung auch selbst gebastelten Sprengstoff entdeckte.

Nach den Feststellungen des Landgerichts wurde die junge Frau von dem Angeklagten zunächst entführt und dann in seiner Wohnung gefangen gehalten. Sie konnte im August aus ihrem Gefängnis fliehen, indem sie aus einem mit Stacheldraht „gesicherten“ Fenster der Wohnung sprang. Dabei wurde sie von Anwohnern beobachtet, die die Polizei alarmierten. So konnte der Mann damals schnell festgenommen werden und saß seitdem in Untersuchungshaft.
Im Prozess musste geklärt werden, ob der Mann zum Tatzeitpunkt schuldfähig war. Ein Gutachten befand den Mann für schuldunfähig und bestätigte, dass er nicht steuerungsfähig sei.
Der Angeklagte hatte die Tat weitgehend gestanden. Nach Angaben des Mannes wollte er mit der Frau ein Beziehung führen und ein Kind zeugen.
Die Staatsanwaltschaft forderte einen Unterbringungsbefehl für die Psychiatrie. Dem schloss sich das Gericht an. Die Strafverteidigerin des Angeklagte erklärte die Bereitschaft des Mannes, sich einweisen und therapieren zu lassen.

( Quelle: Hamburger Abendblatt online vom 04.04.2012 )