Fortsetzung: Der Fall Stephan Lucas – Die Verhandlungstage

Fortsetzung:

Der Prozess vor dem Landgericht Augsburg gegen den Strafverteidiger Stephan Lucas wurde vom 15.01.2011 bis zum 02.04.2011 verhandelt.

Am ersten Verhandlungstag stellten die Verteidiger von Lucas einen Antrag auf Unzuständigkeit des Landgerichts Augsburgs. Dieser wurde jedoch zurückgewiesen, da das Landgericht für die Revisionsschrift, in der der Straftatbestand der Strafvereitelung verwirklicht worden sein soll die „schlichte Durchgangsstation“ auf den Weg nach Karlsruhe zum Bundesgerichtshof sei. Zudem erklärten sie Verteidiger, dass sich Lucas nicht vor Gericht äußern werde.

Am zweiten Verhandlungstag sollten die beiden Richter vernommen werden, die in ihrer dienstlichen Stellungnahme dem Revisionsvorbringen von Lucas widersprochen hatten. Einer der Richter erklärte, dass zu keinem Zeitpunkt Strafober-/untergrenzen oder Zusagen gemacht worden seien. Er wird unbeeidigt aus dem Zeugenstand entlassen. Der andere Richter erklärte, dass er sich zwar vage an ein Gespräch mit Lucas in seinem Dienstzimmer in dieser Sache erinnern könne, jedoch keine genauen Angaben mehr machen könne. Auch konkrete Zahlen seien nicht genannt worden.

Während des dritten Verhandlungstags wurde thematisiert, dass nach Ermittlungen der Verteidigung der am Gespräch mit Lucas maßgeblich beteiligte Richter selbst gegenüber anderen auf den Deal verwiesen habe. Zudem wurde der damalige Mandant von Lucas als Zeuge gehört. Dieser berichtete von den Angeboten, die ihm während des Verfahrens gemacht worden waren. Auf Nachfrage erklärte er, dass er nicht mehr wisse, ob er Lucas beauftragt habe Deals auszuhandeln. Jedoch sei im Gespräch gewesen, das man hätte herausfinden wollen, worauf das Gericht hinaus wolle.
Danach wurde der damalige Staatsanwalt als Zeuge gehört. Auch dieser erklärte, dass ihm von einer Zusage der Kammer nichts bekannt sei.

Am vierten Verhandlungstag wurde Rechtsanwalt Schwarzer gehört, der berichtete, dass er zur Zeit des streitigen Strafverfahrens mit Lucas ein Telefongespräch geführt habe, in dem es eigentlich um die Anmietung von Büroräumen gegangen sei, dabei jedoch auch das Gespräch auf die von der Kammer angebotene Absprache gekommen sei.
Sodann beantragte die Verteidigung, den Sitzungsbericht der Staatsanwältin über den Verlauf der Hauptverhandlung vom 05.09.2006 zu beschlagnahmen, wenn er nicht freiwillig herausgegeben wird und ihn anschließend zu verlesen. Zudem wurde beantragt, die von Lucas in der Hauptverhandlung vom 05.09.2006 angefertigte und dem Gericht bereits übergebene Mitschrift über mögliche Strafober- bzw. Strafuntergrenzen zu Beweiszwecken zu verlesen.
Am fünften Verhandlungstag teilte das Gericht mit, dass es den Anträgen der Verteidigung nachgehen werde. Daraufhin wurden die besagten Schriftstücke verlesen.

Zum sechsten Verhandlungstag wurde nochmals der damalige Staatsanwalt zu der Sitzungsniederschrift gehört. Dieser gab jedoch an, dass er sich an den Vermerk nicht mehr erinnere.

Am siebten Verhandlungstag hielt die Staatsanwaltschaft ihr Plädoyer und beantragte eine Freiheitsstrafe von einem Jahr und neun Monaten, die zur Bewährung ausgesetzt werden könne. Während der dreijährigen Bewährungszeit solle ein Berufsverbot ausgesprochen werden. Die Verteidigung beantragte in einem Schlussvortrag Freispruch für Lucas.
Am achten Verhandlungstag fällt das Gericht sein Urteil. Es sei in dubio pro reo zu einem Freispruch von Lucas gelangt. Dabei richtete sich das Gericht an den Angeklagten erklärte, dass dieser es versäumt habe deeskalierend zu wirken, indem er sich nicht zu dem von der Staatsanwaltschaft erhobenen Vorwurf zu einem früheren Zeitpunkt geäußert habe.