Flüchtling begeht diverse Einbruchsdiebstähle

Einbruch / Bargeld / Polizei / Festnahme / Strafverteidiger / Ausländerbehörde / Abschiebung

Vor dem Amtsgericht musste sich ein 27-jähriger Flüchtling aus dem Kosovo verantworten.
Ihm wurde vorgeworfen, in vier Häuser in Kandern (Baden-Württemberg) eingebrochen zu sein. Bei dem ersten Einbruch in den Keller eines Hauses trank er lediglich einen Saft. Durch den Aufbruch der Tür entstand allerdings ein Schaden von 200 Euro.
Kurze Zeit später brach er in das Wohnzimmer eines Hauses ein und stahl Schmuck und Bargeld. Es folgte ein dritten Einbruch. Beim Einbruch in das Schlafzimmer eines vierten Hauses stahl er ebenfalls Schmuck im Wert von knapp 5000 Euro. Bei dieser Tat wurde er allerdings von Nachbarn entdeckt und sodann von der Polizei festgenommen. Den größten Teil der Beute hatte der Mann noch bei sich.
Der Mann gestand alle Taten. Durch seinen Strafverteidiger ließ er erklären, dass er durch eine Schlepperorganisation nach Deutschland kam und hier „ausgesetzt“ wurde. Die Einbrüche dienten dem Überleben im fremden Land. Er ließ außerdem erklären, dass er sich im Falle eine Abschiebung in den Kosovo umbringen werde. Sein Asylantrag wurde bereits abgelehnt.

Die Staatsanwaltschaft forderte eine Freiheitsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten, die zur Bewährung ausgesetzt werden könne. Der Verteidiger des Mannes plädierte für eine Bewährungsstrafe von einem Jahr.
Das Gericht folgte dem Antrag der Staatsanwaltschaft. Die Ausländerbehörde hat nun über die Abschiebung zu entscheiden. Nach Ansicht des Gerichts sei dies aber sehr wahrscheinlich.

( Quelle: Badische Zeitung online vom 12.11.2011 )