Flatrate-Bordelle: Verurteilung wegen Menschenhandels

Vor dem Stuttgarter Landgericht mussten sich zwei ehemalige Betreiber von Flatrate-Bordellen verantworten.
Nach Auffassung des Gerichts haben die Angeklagten junge Frauen aus Rumänien über Jahre hinweg nach Deutschland gebracht, um sie sexuell auszubeuten.
Die Staatsanwalt forderte Freiheitsstrafen von jeweils rund zehn Jahren für die zwei Männer.
Das Landgericht verurteile die Angeklagten zu Freiheitsstrafen von acht Jahren und sechs Monaten bzw. fünf Jahren und drei Monaten wegen Menschenhandels und Zuhälterei.

Die Chefin der Bordelle war bereits im Jahre 2010 zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren verurteilt worden. Dabei ging es um die Vorenthaltung des Lohns der Frauen.

( Quelle: Spiegel online vom 05.04.2012 )