Fahrlässige Brandstiftung

Das Amtsgericht Dresden hat einen 44-jährigen Mann wegen fahrlässiger Brandstiftung zu einer Geldstrafe von insgesamt 900 Euro verurteilt. Nach den Feststellungen des Gericht hat der Handwerker in einer Wohnung eine Sicherung reparieren wollen und testete den Stromfluss dann mittels eines Toasters.

Da der Handwerker die Sicherung erfolgreich repariert hatte, ging der Toaster auch an. Allerdings vergaß der Mann, ihn wieder auszuschalten. Als die Mieterin einige Tage später wieder in ihre Wohnung kam, hatte sich ein Schwelbrand entwickelt. Glücklicherweise erlosch der Brand von alleine. So beläuft sich der Schaden auf „nur“ 18.000 Euro.

Das Gericht bejahte hier eine Sorgfaltspflichtverletzung: Der Angeklagte hätte das Gerät wieder ausstellen müssen.

( Quelle: Sächsische Zeitung online vom 13.03.2012 )