Facebook-Party: Freispruch für sechs Besucher

Im Jahr 2011 folgten rund 2000 Gäste einer Party-Einladung auf Facebook. Nun mussten sich sechs von ihnen vor dem Amtsgericht Saarbrücken wegen Belästigung der Allgemeinheit verantworten.
Ausgelöst wurde die Party in Numborn durch einen 16-Jährigen, der sich bei der Erstellung seiner Facebook-Party wohl verklickt hatte. Insgesamt kamen 2000 Besucher und rund 160 Polizisten waren im Einsatz. Trotz des großen Polizeiaufgebots entstanden Schäden in Höhe von 165 000 Euro.

An mehreren Besuchern wurden Bußgeldbescheide in Höhe von jeweils 200 Euro verschickt. Gegen diese Bescheide wehrten sie sich. Das Gericht stellte fest, dass der reine Besuch einer Facebook-Party nicht strafbar sei. Es gibt keine Anhaltspunkte dafür, dass die Angeklagten gezielt randaliert hätten oder Schäden angerichtet hätten. Auch Videoaufnahmen der Polizei konnten solch ein Verhalten nicht belegen.

Aus diesem Grund forderte sowohl die Strafverteidigung als auch die Staatsanwaltschaft Freispruch. Das Gericht folgte den Anträgen und sprach die Angeklagten frei.

( Quelle: Saarbrücker Zeitung 10.08.2012 )