Erdachte Vergewaltigung: Einspruch gegen Schmerzensgeldurteil

Heidi K. soll einen Kollegen fälschlicherweise der Vergewaltigung (§ 177 StGB) bezichtigt haben. Es kam zu einem Prozess gegen diesen Lehrer. Nach der Falschaussage der Frau wurde der Lehrer im Jahr 2002 zu fünf Jahren Freiheitsstrafe verurteilt.

Später wurde die Sache erneut aufgerollt und geriet sie in den Fokus der Gerichte, denn erst nachdem er die gesamte Strafe abgesessen hatte, wurde seine Unschuld in einem Wiederaufnahmeverfahren festgestellt.
Sodann musste sie sich wegen Freiheitsberaubung (§ 239 StGB) verantworten und wurde deswegen zu fünfeinhalb Jahren Freiheitsstrafe verurteilt. Zusätzlich muss die 49-Jährige ein Schmerzensgeld in Höhe von 80.000 Euro zahlen. Da der fälschlich Beschuldigte bereits verstorben ist, käme das Geld der Tochter des Mannes zu gute.
Nun legte die verurteilte Frau jedoch durch ihren Rechtsanwalt Einspruch gegen das Versäumnisurteil ein. Daher muss nun ein neuer Verhandlungstermin einberaumt werden.