Einstellung nach Diebstahl über 15 Euro

Nach zweistündiger Verhandlung endete ein Verfahren wegen Diebstahls vor dem Amtsgericht Nagold gegen einen 21-Jährigen mit der Einstellung. Der Angeklagte soll einem Freund den gebrauchten Kühlergrill aus dem Wagen ausgebaut und in sein eigenes Fahrzeug eingebaut haben. Wert des gebrauchten Kühlergrills sollen rund 15 Euro gewesen sein.
Dieser geringe Wert führte nach einer umfangreichen Beweisaufnahme auch dazu, dass der Richter das Verfahren wegen Geringfügigkeit einstellte. Zuvor hatte ein Sachverständiger umfangreich die Fragen von Gericht, Strafverteidigung und Staatsanwaltschaft beantwortet.
Während die Anklage davon ausging, dass der Angeklagte den Kühlergrill vom Wagen des Geschädigten abmontierte, bestand der Angeklagte darauf, dass er sich mehrere Schrottautos zusammengekauft hatte und daraus die befragten Teile ausschlachtete.