Einstellung im Strafverfahren gegen Bischof Tebartz-van-Elst

Der Bischof von Limburg steht nicht nur aufgrund der Kostenexplosion seines Bischofshauses im Fokus der Staatsanwaltschaft. Bereits bevor die Anzeigen wegen einer möglichen Untreue (§ 266 StGB) bei der Staatsanwaltschaft einging, ermittelten die Ermittlungsbehörden in Hamburg gegen den Bischof wegen des Verdachts der falschen Versicherung an Eides Statt (§ 156 StGB).

So soll der Bischof vor dem Landgericht Hamburg in einem Zivilprozess gegen den Spiegel eine falsche Versicherung an Eides Statt abgegeben und nicht – wie in vielen Medien formuliert – eine Falschaussage erfüllt haben. Dabei ging es um eine Dienstreise nach Indien, über die der Spiegel berichtet hatte und der Antwort des Bischofs auf die Frage, ob er in der ersten Klasse geflogen sei.
Erst vor wenigen Tagen beantragte die Staatsanwaltschaft beim Amtsgericht Hamburg einen Strafbefehl. Das Amtsgericht erließ den beantragten Strafbefehl jedoch nicht, sondern bat um Ergänzungen durch die Verfolgungsbehörde dahingehend, um zu verdeutlichen, dass der Bischof von Limburg vorsätzlich handelte.
Obwohl die Staatsanwaltschaft nachbesserte, kam es jetzt doch zu einer Einstellung nach § 153a StPO. Die Staatsanwaltschaft Hamburg hat das Verfahren gegen eine Geldauflage in Höhe von 20.000 Euro vorläufig eingestellt. Kommt der Bischof dieser Auflage nach, hat das Strafverfahren bezüglich der falschen Versicherung an Eides Statt dann ein endgültiges Ende für ihn.