Einkommenssteuer für TV-Castingshow – Preisgeld nicht steuerfrei

Der Bundesfinanzhof (München) hat entschieden, dass auch der Gewinn aus einer Castingshow als Einkommen versteuert werden muss. Begründet wurde das Urteil damit, dass die Teilnahme an der Show Arbeit und nicht etwa ein Spiel oder eine Wette sei.

Im konkreten Fall hatte der Gewinner der Show „Big Brother“ von 2005 gegen einen Bescheid des Finanzamtes geklagt. Der Mann hatte damals eine Million Euro gewonnen.
Der Finanzhof wies die Beschwerde ab und bewertete die Teilnahme als „steuerpflichtige sonstige Leistung“.
Interessant: Lottogewinne und Gewinne bei Quizshows sind nicht steuerpflichtig.
Das Urteil könnte auch Folgen für die Gewinner andere Castingshows haben. Dabei kommt es nun auf die Differenzierung zwischen „Spiel“ und „Arbeitsverhältnis“ an.

( Quelle: Financial Times Deutschland online vom 06.06.2012 )