Eigenes Strafrecht für Senioren?

Neben dem normalen Erwachsenenstrafrecht kennt der deutsche Strafprozess auch ein Jugendstrafrecht. Bei Jugendlichen stehen dabei vor allem der Erziehungsgedanke und weniger die Bestrafung im Vordergrund. Damit reagierte der Gesetzgeber auf jugendtypische Kriminalität. Der Bundesvorsitzende des Bundes Deutscher Kriminalbeamter fordert nun ein ähnliches Vorgehen bei Senioren.

Da rund sechs Prozent der Tatverdächtigen das Alter von 60-Jahren bereits überschritten haben, müsse der Gesetzgeber sich dieser Entwicklung stellen. Rund 70 Prozent der älteren Straftäter seien dabei Ersttäter. Da durch das weitere Altern der Gesellschaft auch in Zukunft mit einer höheren Seniorenkriminalität zu rechnen sei, bräuchte es dafür besondere Gesetze. Diese sollen das Alter der Beschuldigten berücksichtigen und zu milderen Strafen führen. Gleichzeitig fordert der Bundesvorsitzende härtere Strafen bei Taten gegen Senioren.