Eigenbehandlung mit Cannabis: Bewährungsstrafe

Vor dem Amtsgericht Tauberbischofsheim (Baden-Württemberg) mussten sich zwei Angeklagte wegen unerlaubten Besitzes von Betäubungsmitteln verantworten.
Dem Ehepaar wurde vorgeworfen, sich selbst mit Cannabis „behandelt“ zu haben. Um andauernde Schmerzen nach einem Unfall zu lindern, sollen sie eine Salbe aus Cannabissamen hergestellt haben.
Dazu erwarben sie Pflanzen und bauten einen Teil der Wohnung zur „Aufzuchtanlage“ um. Allerdings stand bald schon die Polizei vor der Tür.
Sowohl Strafverteidigung als auch Staatsanwaltschaft sahen hierin einen minder schweren Fall und waren sich auch über die Strafe einig: Eine Freiheitsstrafe von acht Monaten, ausgesetzt zur Bewährung. Dem schloss sich das Gericht an.

( Quelle: Main Post online vom 22.04.2012 )