Ehemaliger Vorstandsvorsitzender der Mobilcom AG mit Teilerfolg

Der wegen Bankrotts verurteilte ehemalige Vorstandsvorsitzende der Mobilcom AG, Gerhard Schmid, konnte einen Teilerfolg vor dem Bundesgerichtshof (3 StR 314/09) erzielen. Dieser hebt die Verurteilung wegen Bankrotts in drei Fällen auf. So habe er 500.000 Euro sowie 240.000 Euro auf ein Konto in Lichtenstein überwiesen, während er ein Darlehen über ca. 100 Millionen Euro von der ehemaligen Landesbank Sachsen besaß und die verlangen Sicherheiten nicht stellen konnte.

Die Feststellungen vom Landgericht Kiel, wonach Schmid das Merkmal des „Beiseiteschaffens“ erfüllte, indem er Gelder auf ein Konto in Lichtenstein überwies, seien nicht ausreichend begründet gewesen, so der Strafsenat des BGH.

Der Strafausspruch ist somit aufgehoben und die Sache zur erneuten Verhandlung an das LG Kiel zurückverwiesen.

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