Edathy legt Verfassungsbeschwerde ein: War die Hausdurchsuchung rechtens?

Der ehemalige SPD-Bundestagsabgeordnete Sebastian Edathy hat durch seinen Rechtsanwalt Verfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht eingelegt. Zuvor ist Edathy mit seiner Beschwerde vor dem Landgericht Hannover gegen den Durchsuchungsbeschluss gescheitert. Edathy stand auf der Kundenliste eines kanadischen Unternehmens, welches Bilder von entkleideten Minderjährigen verkauft haben soll. Die Staatsanwaltschaft stufte das von Edathy bezogene Material zwar nicht als strafbar ein, beantragte jedoch trotzdem einen Durchsuchungsbeschluss. Anschließend erfolgte die Durchsuchung von Wohnung und Büro.

Hauptsächlich wird es in der Verfassungsbeschwerde um die Frage gehen, ob der Bezug von legalen Nacktbildern von Minderjährigen einen Anfangsverdacht bezüglich des Besitzes strafbarer Kinderpornografie alleinig begründen kann. Dieser Anfangsverdacht wäre für den Durchsuchungsbeschluss nämlich notwendig gewesen. Der Strafverteidiger Edathys kritisiert, dass von einem legalen Verhalten auf eine mögliche Straftat geschlossen wurde. Die Staatsanwaltschaft argumentierte nämlich damit, dass Besitzer von solchem legalen Material erfahrungsgemäß auch illegales Material besitzen würden.

Gleichzeitig hat die Staatsanwaltschaft Ermittlungen gegen Unbekannt wegen Geheimnisverrats (§ 353b StGB) im Falle Edathy aufgenommen. Der Presse wurde nämlich der Abschlussbericht des Landeskriminalamts mit weiteren Vorwürfen gegen Edathy zugespielt, was für sich genommen eine Straftat darstellen kann. Bereits zuvor sind Inhalte aus der Ermittlungsakte an die Öffentlichkeit gelangt.