Doktortitel: Groupon darf keine übersinnliche Doktortitel verkaufen

Das Verwaltungsgericht Berlin untersagt dem Internetportal Groupon in einer Eilentscheidung das Anbieten bestimmter Ehrendoktor und Ehrenprofessorentitel.

Das Gutscheinportal bot gegen eine geringe Summe Titel der Miami Life Development Church an. Darunter in Fachgebieten wie „“Angel Therapy”, “Exorcism”, “Immortality” oder “Ufology”. Das Verwaltungsgericht sah hier eine Verwechslungsgefahr mit echten Hochschultiteln. Groupon betonte dagegen, dass die absurden Fachbereichsbezeichnungen es offensichtlich machen, dass es sich um keine echten Titel handelt.
Dem hielt das Verwaltungsgericht jedoch entgegen, dass auf einen durchschnittlichen Betrachter abzustellen sei. Hat jemand nur schwache Englischkenntnisse, könnte er „Psychic Sciences“ mit „Psychologie“ verwechseln. Daher sei nicht sofort zu erkennen, dass es sich um Scherztitel handle.

Gegen den Beschluss ist die Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg zulässig.

( VG Berlin 3 L 216.12 )