Der Sexurlaub und das Radio-Gewinnspiel

Antenne Bayern / Gewinnspiele / Radio Sender / Prostitution / Sex-Urlaub

Radiosender veranstalten gerne Gewinnspiele, oftmals sogar mit ausgefallenen Ideen oder Gewinnspielpreisen. Dabei gilt der Rundfunkstaatsvertrag einzuhalten. Sonst droht ein Bußgeld.

Bei einem aktuellen Gewinnspiel des Senders Antenne Bayern kam es jedoch zum folgenden Vorfall, der auch juristische Folgen haben könnte: Teilnehmer des Gewinnspiels können ihre bezahlten Rechnungen einreichen und täglich wird ein Gewinner live im Radio gezogen, dessen Rechnung dann der bayrische Sender übernimmt. Was bei einem Ausflug mit dem Kegelclub noch lustig sein kann, ändert sich jedoch dann, wenn der Radiomoderator plötzlich eine „Thailand-Reise mit Frauenkontakt“ aus der Lostrommel zieht.

Dem Radiomoderator verschlug es sodann die Sprache und er weigerte sich aus berechtigten Gründen, diese Rechnung nicht zu zahlen. Denn es schien ja offensichtlich eine Sex-Reise zu sein, wo sogar der Vorwurf des Menschenhandels im Raum steht. So oder so ist ein solches Tabuthema nichts für einen Radiosender und schon gar nichts für die Auszahlung bei einem Gewinnspiel.

Problematisch ist jetzt allerdings, dass der Sender prinzipiell bei Nichtzahlung gegen die Teilnahmebedingungen des selbst veranstalteten Gewinnspiels verstößt und dem Sender dann im schlimmsten Falle, sollte die zuständige Landesmedienanstalt einschreiten, sogar ein Busgeld in Höhe von bis zu 500.000 Euro droht.

Der Radiomoderator zeigte sich jedoch sichtlich kämpferisch und bekräftigte, die Summe nicht zahlen zu wollen und ein etwaiges Strafverfahren so gegen sich in Kauf zu nehmen.

Ob es jedoch überhaupt so weit kommt und wieso keiner der Mitarbeiter des Senders die eingereichten Rechnungen vorher kontrollierte, steht derzeit in den Sternen.

( welt, 22.10.2011 )