Datenspeicherung rechtswidrig

Das Lüneburger Verwaltungsgericht hat entschieden, dass die jahrelange Datenspeicherung über einen Atomkraftgegner nicht rechtmäßig war. Bei dem Kläger handelte es sich um einen Kreistagsabgeordneten der Grünen aus dem Kreis Lüchow-Dannenberg. Nach Ansicht des Verwaltungsgerichts habe der Kläger eine erhebliche Beeinträchtigung in seinem Persönlichkeitsrecht erlitten. Eine solche könne nicht gerechtfertigt werden, da von dem Kläger keine konkrete Gefahr ausgegangen sei.
(Quelle: Hamburger Abendblatt vom 02.09.2010, S. 18)