Das gestohlene Wurstbrötchen…

Das Amtsgericht Düsseldorf hat eine 35-jährige Frau wegen Diebstahls verurteilt. Zuvor war die Angeklagte per Strafbefehl zu einer Geldstrafe von 30 Tagessätzen zu je zehn Euro verurteilt worden. Dagegen legte die Frau Einspruch ein.
Nach den Feststellungen hatte die Frau Anfang letzten Jahres in einer Bäckerei ein Wurstbrötchen im Wert von rund zwei Euro gestohlen. Sie wurde von zwei Angestellten bemerkt und festgehalten.
Zum angesetzten Termin vor dem Amtsgericht erschien die Frau allerdings nicht pünktlich, weshalb der Einspruch verworfen wurde. Daher muss sie den Betrag nun zahlen oder eine Ersatzfreiheitsstrafe verbüßen, falls die verhängte Geldstrafe nicht geleistet wird.

Die Frau war bereits einschlägig vorbestraft.

( Quelle: RP online vom 04.05.2012 )