Dachauer-Todesschütze: Lebenslange Haft für Schüsse auf Staatsanwalt

Anfang des Jahres erschoss ein 55-jähriger Mann vor dem Amtsgericht Dachau einen 31-jährigen Staatsanwalt. Ebenfalls gab er Schüsse in Richtung des Richters, der Protokollführerin und der eigenen Strafverteidigung ab. Nun musste sich der Mann wegen Mordes vor dem Landgericht München verantworten.

Im ursprünglichen Verfahren vor dem Amtsgericht ging es um nicht bezahlte Sozialversicherungsbeiträge des Angeklagten. Als das Urteil verkündet werden sollte, zog er eine Pistole und schoss wild um sich. Der Angeklagt gestand vor dem Landgericht, dass er auch Tötungsabsicht bezüglich des Richters gehabt hatte. Die eigene Verteidigerin und die Protokollführerin wollte er dagegen nicht töten. Als Motiv gab der Mann an, dass er sich allgemein ungerecht von der Justiz behandelt fühlte.
Die Staatsanwaltschaft forderte lebenslange Haft für den Angeklagten und die Feststellung der besonderen Schwere der Schuld. Die Strafverteidigung sah dagegen keine besondere Schwere der Schuld und bat das Gericht davon abzusehen. Das Gericht folgte in seinem Urteil jedoch dem Antrag der Staatsanwaltschaft. Somit kann der Angeklagte nicht nach 15 Jahren entlassen werden. Der Angeklagte kündigte bereits an, Rechtsmittel gegen das Urteil einzulegen.