Concorde-Unglück: Freispruch vor dem Berufungsgericht nach zwölf Jahren

Vor zwölf Jahren kamen 113 Menschen um ihr Leben, als das Überschall-Flugzeug Concorde aufsehenerregend abstürzte. Nach Untersuchungen der Flugbehörde verlor ein Flugzeug vor der Concorde ein Metallteil. Als die Concorde dann startete, zerstörte das Metallteil einen Reifen des Flugzeugs. Die Reifenteile beschädigten anschließend den Kerosintank der Concorde. Dies führte zu einer Explosion und schließlich zum Absturz des Flugzeuges kurz nach dem Start.

Im Berufungsprozess wurden nun die Fluggesellschaft Continental Airlines, zwei ihrer Mitarbeiter und ein früherer hoher Beamter der Flugbehörde DGAC freigesprochen. In der ersten Instanz wurde einer der Mechaniker zu 15 Monaten auf Bewährung verurteilt. Das Gericht betonte jedoch, dass es bei der Behörde, die für die Concorde verantwortlich war, zu einem inakzeptablen fahrlässigen Verhalten kam.
Obwohl die Probleme schon lange vorher bekannt waren, hatte die Behörde das Zertifikat der Flugtauglichkeit nicht entzogen. Um das Flugzeug profitabel zu halten, wurde vom Betreiber auch am Material gespart. Insgesamt reicht dies aber für eine strafrechtliche Verurteilung nicht aus. Zivilrechtlich muss Continental Airlines jedoch eine Million Euro Schadensersatz an Air France zahlen.