Bundesfinanzhof: Schikanöse Betriebsprüfungen rechtswidrig

Der Bundesfinanzhof (BFH) hat einem Rechtsanwalt im Verfahren gegen eine Betriebsprüfung Recht gegeben.

Dieser hatte sich gegen eine Betriebsprüfung in seiner Kanzlei gewehrt und vorgetragen, dass es sich dabei um pure Schikane handele (Az.: VIII R 8/09). Der BFH bestätigte die Auffassung des Anwalts: die Anordnung eines Hausbesuchs der Finanzbeamten kann rechtswidrig sein, wenn es nicht in erster Linie um die Kontrolle geht. Laut BFH handelte es sich im vorliegenden Fall eindeutig um eine Strafaktion, weswegen die Anordnung rechtswidrig wäre.
Hintergrund der Anordnung: Der Anwalt vertrat einen Beamten, der gegen seinen Vorgesetzten wegen Mobbings geklagt hatte.
Der BFH hat das Verfahren nun an das zuständige Finanzgericht zurückverwiesen. Bisher sind die Prozesse der Betroffenen vor den Finanzgerichten immer gescheitert. Zunächst ein positives Signal für die Betroffenen.

Allerdings handelt es sich bei dem Merkmal der „Schikane“ um einen doch sehr unbestimmten Rechtsbegriff. Es bleibt abzuwarten, was die Finanzgericht daraus machen…

( Quelle: Financial Times Deutschland online vom 21.03.2012 )