Britische Finanzbehörde geht rigoros gegen Insiderhandel vor

Ein ehemaliger Mitarbeiter von Dresdner Kleinwort aus dem Bereich der Unternehmensfinanzierung in Großbritannien wurde von einem Londoner Gericht wegen Insiderhandels zu einer Haftstrafe von drei Jahren und vier Monaten verurteilt.
Die Britische Finanzaufsicht Financial Service Authority war ausschlaggebend für diese Verurteilung, da sie Insiderfälle für die Strafverfolgung vorbereitet. So mancher Fall erfordere jahrelange systematische und akribische Recherchen. In diesem Fall hatte die Financial Service Authority jedoch auch Glück, da sie eine CD-ROM in der Gartenhütte des Mitarbeiters fand, auf welcher mit den Insidergeschäften verbundene Zahlungsströme aufgezeichnet waren.
( Quelle: FAZ vom 03.02.2011 Nr. 28, S. 23 )