Brandstiftung im eigenen Haus?

Vor dem Landgericht Wuppertal musste sich ein 69-Jähriger wegen Brandstiftung verantworten. Ihm wurde vorgeworfen, im Keller des auch von ihm bewohnten Mehrfamilienhauses ein Feuer gelegt zu haben und dadurch das Leben mehrere Menschen gefährdet zu haben.

Die Anklage der Staatsanwaltschaft stützte sich lediglich auf Indizien, da es keine Zeugen für die Tat gab und der Angeklagte vor Gericht schwieg. Es gab nur einen Nachbarn, der den Mann vor der angeblichen Tat beim Abbrennen von Verpackungsmaterial beobachtet hatte und dies der Polizei mitteilte.
Nach Auffassung des Landgerichts gab es nicht ausreichend Beweise für die Schuld des Angeklagten. Auch ein Gutachten konnte keine Beweise liefern. Daher sprach das Gericht den Angeklagten frei. Die Staatsanwaltschaft hatte zuvor eine Freiheitsstrafe von sieben Jahren gefordert.

( Quelle: RP online vom 01.03.2012 )