Brandserie: Freispruch aus Mangel an Beweisen

Brandstiftung / Ermittlungen / Festnahme / Untersuchungshaft / Haftbefehl / Jugendstrafe / Freispruch / Berufung

Vor dem Amtsgericht Trier musste sich ein 17-Jähriger wegen Brandstiftung in sieben Fällen verantworten. Laut Anklage hatte der junge Mann im Mai 2011 sieben Mal Feuer gelegt. Dabei wurden mehrere Gebäude zerstört.
Der Angeklagte wurde nach intensiven Ermittlungen im Juni festgenommen und saß zunächst in Untersuchungshaft. Allerdings hob das Amtsgericht den Haftbefehl wieder auf. Die Staatsanwaltschaft und das Landgericht sorgten allerdings dafür, dass der Mann wieder in Untersuchungshaft kam. Später wurde der Haftbefehl erneut vom Amtsgericht aufgehoben.
Die Staatsanwaltschaft war von der Schuld des jungen Mannes überzeugt und forderte eine Jugendstrafe von drei Jahren und sechs Monaten. Der Strafverteidiger plädierte auf Freispruch, da die Taten seinem Mandanten nicht nachzuweisen seien. Dem schloss sich das Gericht an.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Die Staatsanwaltschaft könnte Berufung zum Landgericht einlegen. Dann wird der Prozess noch einmal neu aufgerollt.

( Quelle: Trierer Zeitung online vom 06.01.2012 )