BGH verweist Fall zurück an Landgericht Kiel

Das Landgericht Kiel muss erneut den Fall der Tötung eines jungen Unternehmers verhandeln. Der Bundesgerichtshof hob das Urteil der ersten Instanz wegen heimtückischen Mordes auf und verwies das Verfahren an das Landgericht zur erneuten Entscheidung zurück.

Der Angeklagte soll den Unternehmer als Nebenbuhler angesehen und diesen daher ermordet haben. Der Bundesgerichtshof hegte jedoch Zweifel am Mordmerkmal der Heimtücke. Zudem sei eine mögliche Affekttat und die Frage der verminderten Schuldfähigkeit nicht ausreichend geprüft worden. Dies zu prüfen obliegt nun dem Landgericht Kiel.
( Quelle: Hamburger Abendblatt – online vom 24.05. 2011 )