BGH hebt Urteil im „Münzschrott-Prozess“ auf

Das Landgericht Frankfurt verurteilte die Angeklagten wegen Inverkehrbringens von Falschgeld zu Freiheitsstrafen zwischen drei Jahren und drei Jahren und neun Monaten. Sie sollen längst entwidmete und getrennte Euro-Münzen günstig in China erworben und anschließend wieder zusammengesetzt haben. Die Münzen tauschten sie dann bei der Bundesbank in Frankfurt ein. Es soll ein Schaden von rund einer halben Million Euro entstanden sein.

Der Bundesgerichtshof (BGH) stellt nun in Frage, ob es wirklich ein „Inverkehrbringen“ ist, wenn die Münzen bei der Bundesbank eingetauscht werden. Denn dazu müssten die Münzen in den Umlauf gebracht werden. Das ist hier eher fraglich. Aus diesem Grund muss sich das Landgericht Frankfurt erneut mit der Sache beschäftigen.