Bewaffneter Rauschgifthandel: Anklage

Handeltreiben mit Betäubungsmitteln / nicht geringe Menge / Heroin / verdeckte Ermittler /  Schusswaffe / Festnahme / Untersuchungshaft

Die Staatsanwaltschaft Ellwangen hat zwei Männer wegen gewerbsmäßigem Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in vier Fällen sowie in einem Fall den Handel mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge angeklagt.
Laut Anklage haben die Männer in Mittäterschaft in vier Fällen insgesamt 25 Gramm Heroin an zwei verdeckte Ermittler des Landeskriminalamtes Baden-Württemberg verkauft. Zudem sollen sie 100 Gramm Heroin für 4500 Euro an die verdeckten Ermittler veräußert haben. Als die Männer das Heroin abpackten, hatte einer der Männer eine Schusswaffe in seiner Wohnung, auch wenn er diese nicht einsetzte.
Bei der zweiten Tat wurden die Männer festgenommen. Sie befinden sich seit dem in Untersuchungshaft und haben ein Geständnis abgelegt.
Im Falle einer Verurteilung drohen ihnen langjährige Freiheitsstrafen.

( Quelle: Südwest Presse online vom 19.12.2011 )