Bewährungsstrafe wegen Betrugs

Das Amtsgericht Landshut (Bayern) hat einen 40-jährigen Mann wegen Betrugs zu einer Freiheitsstrafen von einem Jahr verurteilt und diese zur Bewährung ausgesetzt.
Angeklagt war der Mann unter anderem wegen Insolvenzverschleppung, Betrug und Bankrott. Mitangeklagt war seine Lebensgefährtin wegen Beihilfe zu diesen Taten.

Im Prozess kam es zu einer Verständigung, in deren Rahmen die beiden Angeklagten ein Geständnis ablegten.
Die Staatsanwaltschaft forderte absprachegemäß eine Bewährungsstrafe von einem Jahr für den Angeklagten und eine Bewährungsstrafe von sechs Monaten für die Mitangeklagte. Dem folgte das Gericht.

( Quelle: Südwest Presse online vom 09.06.2012 )