Bewährungsstrafe statt Geldstrafe?

Das Amtsgericht Düsseldorf hat einen 69-jährigen Rentner wegen Urkundenfälschung und Nötigung zu einer Geldstrafe von insgesamt 4500 Euro verurteilt. Seine Frau erhielt eine Geldstrafe von insgesamt 900 Euro.

Nach den Feststellungen des Gerichts hatten der Angeklagte und seine Mitangeklagte Ehefrau durch die Fälschung des Rentenbescheids einen Kredit bei einer Bank erlangt. Das Geld verspielte der Mann.

Nun bat der Rentner in der Berufung vor dem Landgericht Düsseldorf um eine Bewährungsstrafe. Dies lehnte das Gericht allerdings ab.

( Quelle: RP online vom 11.04.2012 )