Bewährungsstrafe für Nadja Benaissa

Die „No Angels“-Sängerin Nadja Benaissa wurde nun vom Amtsgericht Darmstadt zu einer zweijährigen Bewährungsstrafe verurteilt. Außerdem wurden der Sängerin 300 Stunden gemeinnützige Arbeit als Auflage auferlegt.

Nadja Benaissa musste sich vor dem Gericht für den ungeschützten Geschlechtsverkehr mit mindestens einem Partner verantworten, wobei sie wissentlich ihrer HIV-Infektion eine Infizierung der Sexualpartner in Kauf genommen habe. Dieses ist nach Auffassung des Gerichts auch nachgewiesen worden, da die Sängerin nachweisbar einen damaligen Lebenspartner mit HIV infizierte. Sie selber ist bereits seit vielen Jahren mit ihrer eigenen Infizierung konfrontiert, sogar ihre damaligen Bandmitglieder wussten darüber Bescheid.

Jedoch wertete das Gericht das zu Beginn des Prozesses abgelegte umfangreiche Geständnis von Benaissa als deutlich strafmildernd. So habe sie Reue gezeigt und die Verantwortung für diese Tat übernommen.
(Hamburger Abendblatt vom 27.08.2010, S. 30)