Bereits bezahltes Mittagessen kann Korruptionsvorwurf begründen

Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass in früheren Staatsunternehmen nach deren Privatisierung die Strafvorschriften gegen Korruption gelten. Im zu entscheidenden Fall ging es um die DB Netz AG, der im Konzern der Deutschen Bahn die Schieneninfrastruktur gehört.
Ein beurlaubter Bundesbahnbeamter, der er auf der Grundlage eines privatrechtlichen Anstellungsvertrags Niederlassungen des Bahnunternehmens geleitet hatte, wurde wegen Vorteilsannahme bestraft. Er hatte sich insgesamt 14 Mal zu Mittagessen von einer Baufirma einladen lassen. Die Baufirma erhielt dafür Millionenaufträge zur Grünpflege.
( Quelle: Bundesgerichtshof, Az.: 3 StR 312/19 )