Auseinandersetzung vor einem Bordell – Geldstrafe

Das Amtsgericht Dinslaken hat einen 22-jährigen Mann wegen Körperverletzung und Nötigung zu einer Geldstrafe von 70 Tagessätzen zu je 30 Euro verurteilt.

Der Mann wollte seine Freundin damals von der Arbeit in einem Bordell abholen. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der einschlägig vorbestrafte Mann seine Freundin geohrfeigt und sodann ins Auto gezerrt hatte. Diese Version bestätigte auch das mutmaßliche Opfer. Die Zeuginnen allerdings, frühere Kolleginnen der Frau, sagten aus, dass der Angeklagte einen gewalttätigen Auftritt hingelegt habe.

Gegen diese Entscheidung legte der Mann Berufung zum Landgericht Duisburg ein. Nachdem das Gericht den Mann auf die äußerst milde Strafe des Amtsgericht hingewiesen hatte, zog dieser die Berufung zurück.

( Quelle: RP online vom 24.02.2012 )