Arcandor Chef soll Öffentlichkeit und Kapitalmarkt getäuscht haben

Das Landgericht Essen kam im Prozess gegen den ehemaligen Arcandor-Chef Thomas M. zu dem Ergebnis, dass dieser den Kapitalmarkt und die Öffentlichkeit bewusst getäuscht habe. Daher wurde M. auf Klage eines Kleinaktionärs wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung zu Schadensersatz.
( Quelle: FAZ Nr. 105 vom 06.05.2011, S. 13 )