Anti-Terror-Datei zum Teil verfassungswidrig

Seit 2007 werden Informationen zur Terrorbekämpfung in einer gemeinsamen Datei von Polizeibehörden und Geheimdiensten im Rahmen des Antiterrordateigesetzes (ATDG) gesammelt. Vorteil dieser Datensammlung soll der schnellere Informationsaustausch unterschiedlichster Behörden sein. Eine Verfassungsbeschwerde (Urteil vom 24. April 2013, Az. 1 BvR 1215/07) vor dem Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hatte jetzt teilweise Erfolg.

Grundsätzlich billigt der Senat die Datenbank, die Informationen aller 38 Polizei- und Geheimbehörden bündelt. Jedoch seien einige Regelungen zu unbestimmt und unverhältnismäßig. Aus diesem Grund müssen Teile des Gesetzes bis Ende 2014 überarbeitet werden. Vor allem sei die Trennung von Polizei und Geheimdienst nicht immer eingehalten worden.
Zuständig für die Datenbank ist Innenminister Hans-Peter-Friedrich (CSU). Dieser kündigte nach der Urteilsverkündung bereits Nachbesserungen an, um die Datenbank verfassungskonform betreiben zu können.