Anklage wegen Mordes am Geliebten

Mord / Messer / Brandverletzungen / Messerstiche / Festnahme / Haftbefehl / Totschlag / Affekt / Motiv / Freiheitsstrafe

Vor dem Landgericht Bochum ist eine 31-jährige Frau wegen Mordes angeklagt. Ihr wird vorgeworfen, ihren 36-jährigen Geliebten getötet zu haben. Dabei soll sie den Mann im September diesen Jahres in seiner Wohnung mit einem Käsemesser erstochen haben.
Der Mann wurde am Tag nach der Tat mit schweren Brandverletzungen tot in seinem Bett aufgefunden worden. Erst bei der Obduktion stellte sich heraus, dass der Mann durch mehrere Messerstiche getötet wurde. Die Angeschuldigte wurde daraufhin festgenommen. Die Tatwaffe, ein Käsemesser, fand sich in ihrer Wohnung.

Der Haftbefehl lautete zunächst nur auf Totschlag, da die Frau ausgesagt hatte, den Mann nur habe betäuben zu wollen. Die Messerstiche seien im Affekt erfolgt. Die Staatsanwaltschaft Bochum hat nun aber Mord angeklagt.
Die verheiratete Angeschuldigte hatte im August ein Kind bekommen. Wie sich nach der Tat durch DNA-Untersuchungen herausstellte, ist der Mann der Vater des Kindes. Die Staatsanwaltschaft sieht hier das Motiv der Frau.
Der Prozess soll erst Anfang 2012 beginnen. Im Falle einer Verurteilung wegen Mordes droht der Frau eine lebenslange Freiheitsstrafe.

( Quelle: Der Westen online vom 22.11.2011 )