Anklage wegen fahrlässiger Brandstiftung

Die Staatsanwaltschaft Oldenburg hat Anklage gegen zwei Junge Männer wegen fahrlässiger Brandstiftung und fahrlässiger Körperverletzung erhoben.
Laut Anklage haben die Männer am Pfingstwochenende 2011 zunächst zwei Papiertonnen in Brand gesetzt. Die Flammen griffen allerdings die angrenzenden Wohnhäuser über. Insgesamt brannten 25 Wohnungen aus, wobei ein Schaden in Millionenhöhe entstand. Außerdem wurden drei Menschen verletzt und 200 Menschen mussten in Sicherheit gebracht werden.
Den Männern droht eine Freiheitsstrafe. Einer der Angeklagten war zur Tatzeit noch 18, sodass er nach Jugendstrafrecht verurteilt werden kann.

( Quelle: Hamburger Abendblatt online vom 19.03.2012 )