Anklage gegen Ex-Model wegen Steuerhinterziehung

Steuerhinterziehung / Wohnsitz / Steuerschaden / Beihilfe / Steuern / Geldstrafe / Wirtschaftsstrafrecht

Vor einem Berliner Amtsgericht muss sich das Ex-Topmodel Nadja A. wegen Steuerhinterziehung verantworten. Laut Staatsanwaltschaft habe sie einen falschen Wohnsitz angegeben und dadurch sei ein Steuerschaden von 272.000 Euro verursacht worden. Ebenfalls angeklagt wegen Beihilfe zur Steuerhinterziehung ist ihr Ex-Ehemann.
Nach Aussage der Angeklagten habe sie eine Villa in Berlin gekauft und zu spät festgestellt, dass des öfteren Flugzeuge über das Grundstück fliegen und die Villa teilweise sehr marode sei. Daher sei sie nie in die Villa eingezogen und habe deshalb auch keine Steuern zahlen müssen.
Laut Anklage soll sie allerdings insgesamt drei Jahre dort gewohnt  haben und daher auch in Deutschland Steuern zahlen müssen. Als Beweis führte die Staatsanwaltschaft Photos der Angeklagten und Zeugenaussagen an.
Daher forderte die Staatsanwaltschaft eine Geldstrafe für die Angeklagte von 630 Tagessätze à 300 Euro, also insgesamt 189 000 Euro. Ihr Ex-Mann soll insgesamt 18.000 Euro zahlen.

( Quelle: Berliner Morgenpost online vom 09.12.2011 )