Anklage gegen Anästhesistin

fahrlässige Tötung / Operation / Geldstrafe / Freiheitsstrafe

Die Bonner Staatsanwaltschaft hat Anklage gegen eine Anästhesistin erhoben. Sie soll durch einen Kunstfehler den Tod von drei Menschen verursacht und sich daher der fahrlässigen Tötung schuldig gemacht haben.
Laut Anklage spielte sich der erste Fall bereits vor 17 Jahren ab. Dabei verstarb ein vierjähriger Junge nach einer relativ harmlosen Operation.

Grund dafür soll gewesen sein, dass die Beatmungsmaske zu groß war. Die Ärztin wurde zu einer Geldstrafe von 100 Tagessätzen zu je 150 DM verurteilt.
2007 unterlief der Narkoseärztin wieder ein Fehler, wobei eine 44-jährige Frau verstarb. Die Anästhesistin wird erneut wegen fahrlässiger Tötung zu einer Geldstrafe in Höhe von 150 Tagessätzen à 250 Euro verurteilt. Die milde Strafe lässt sich wohl dadurch erklären, dass die Frau ihren Namen geändert hatte und ihre vorherige Verurteilung dem Gericht nicht bekannt war.
Jetzt hat die Staatsanwaltschaft erneut Anklage wegen fahrlässiger Tötung an einer 78-Jährigen erhoben. Der Ärztin sei bei der Behandlung erneut ein Fehler unterlaufen.
Der Prozess soll im Februar beginnen. Im Falle einer Verurteilung droht ihr eine Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren.

( Quelle: WDR online vom 16.12.2011 )