Angeblicher „Zuhälter“ freigesprochen

Die Liste der Anklage war lang: Zuhälterei, Raub, räuberische Erpressung und Körperverletzung wurden dem 23-Jährigen vorgeworfen. Er soll eine 21-jährige Rumänin mittels Gewalt und Todesdrohungen zur Prostitution gezwungen haben. Somit stand eine erhebliche Strafe im Raum. Das Strafverfahren nahm seinen Lauf, als die junge Frau ohne Ausweis in einem Bordell aufgegriffen wurde.
Sie behauptete gegenüber der Polizei, dass der Angeklagte ihr den Personalausweis abgenommen habe. Erst habe sie eine Liebesbeziehung mit ihm gehabt, später sei sie von ihm aber mit brutaler Gewalt zur Prostitution gezwungen worden. Vor Gericht verstrickte sich die Zeugin jedoch immer wieder in Widersprüche. Auch eine Kollegin aus dem Bordell konnte die Übergriffe des Angeklagten auf die Frau nicht bestätigen.
Aus diesem Grund sprach die Kammer den Angeklagten von allen strafrechtlichen Vorwürfen frei. Es gibt keine objektiven Beweise, die für die Schuld des Angeklagten sprechen. Was sich zwischen Anfang 2011 und Frühjahr 2012 wirklich abgespielt hat, konnte die Kammer nicht mehr rekonstruieren.