Sachbeschädigung 303StGb

Andere Länder, andere Strafen und Kunstverständnis

Wie diverse Medien heute berichtet haben sind in Malaysia zwei junge Männer aus Leipzig wegen des Sprühens von Graffiti zu einer neunmonatigen Freiheitsstrafe ohne Bewährung sowie jeweils 3 Stockschlägen verurteilt worden. Dieses Beispiel zeigt, dass andere Länder teilweise ein ganz anderes Strafverständnis haben, als Deutschland. In Kurzform „Andere Länder, andere Strafen“.

Wenn die Befürworter von härteren Strafen in Deutschland Recht hätten, dann müsste Malaysia eine äußerst niedrige Kriminalitätsrate haben. Schon das Beispiel in den US-Staaten – in denen noch die Todesstrafe vollstreckt wird – zeigt indes, dass härtere Strafen gerade nicht zu einer Abschreckung führen. Dies hängt damit zusammen, dass Täter bei der Begehung von Straftaten in der Regel nicht die Konsequenzen einer Verurteilung mit dem Nutzen der Straftat abwägen. Wäre dem so, dann würden wesentlich weniger Straftaten begangen werden. So einfach ist es jedoch nicht. Strafen müssen dem Delikt stets angemessen sein und drakonische Strafen sind nutzlos.

Es bleibt zu hoffen, dass die Strafverteidiger der in Malaysia verurteilten jungen Männer noch eine Abänderung des Strafmaßes erreichen können.

In Deutschland wäre – zumindest bei nicht vorbestraften Ersttätern – der Tatbestand der Sachbeschädigung durch Sprühen eines Graffitis in den meisten Fällen mit einer Einstellung wegen Geringfügigkeit zu ahnden. Härter treffen Graffiti-Sprüher in Deutschland die zivilrechtlichen Konsequenzen. Sie haben nämlich die Reinigung der Häuserfassade oder des besprühten Gegenstandes zu bezahlen.

Was meinen Sie, würde ein System härterer Strafen auch in Deutschland sinnvoll sein oder zu keiner spürbaren Reduzierung der Kriminalität führen?